dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gern vereinbaren wir zur Klärung Ihrer persönlichen Anliegen auch einen anderen Termin!
WEG-Reform (WEGMoG)
Auszug relevanter Änderungen ab 1.12.2020
§ 23-25 WEG Wohnungseigentümerversammlung
Die Einladungsfrist beträgt drei Wochen.
Jede Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend oder vertreten sind.
Ein Umlaufbeschluss bedarf nur der Textform.
§ 28 WEG Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Der Beschluss zur Jahresabrechnung beinhaltet nur die Abrechnungsspitze. Alle anderen Angaben sind nicht Beschlussgegenstand
Vom Verwalter ist nach Ablauf eines Kalenderjahres ein Vermögensbericht aufzustellen.
§ 20-21 WEG Bauliche Veränderungen und Kostenbeteiligungen
Über alle baulichen Veränderungen kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss entschieden werden.
Der Schutz der überstimmten Minderheit erfolgt durch Regeln zur Kostentragung:
Grundsätzlich müssen nur die Eigentümer die Kosten der baulichen Veränderungen sowie Folgekosten tragen, die mit „Ja“ gestimmt haben.
Eine Kostentragung erfolgt durch alle Eigentümer nur dann, wenn 2/3 der abgegebenen Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile (MEA) den Beschluss befürworten oder sich die Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.