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Sprechzeiten

dienstags      von        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

donnerstags von     14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Gern vereinbaren wir zur Klärung Ihrer persönlichen Anliegen auch einen anderen Termin!

 

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WEG-Reform (WEGMoG)

Auszug relevanter Änderungen ab 1.12.2020

  • § 23-25 WEG Wohnungseigentümerversammlung
  • Die Einladungsfrist beträgt drei Wochen.
  • Jede Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend oder vertreten sind.
  • Ein Umlaufbeschluss bedarf nur der Textform.
  • § 28 WEG Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Der Beschluss zur Jahresabrechnung beinhaltet nur die Abrechnungsspitze. Alle anderen Angaben sind nicht Beschlussgegenstand
  • Vom Verwalter ist nach Ablauf eines Kalenderjahres ein Vermögensbericht aufzustellen.
  • § 20-21 WEG Bauliche Veränderungen und Kostenbeteiligungen
  • Über alle baulichen Veränderungen kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss entschieden werden.
  • Der Schutz der überstimmten Minderheit erfolgt durch Regeln zur Kostentragung:
  1. Grundsätzlich müssen nur die Eigentümer die Kosten der baulichen Veränderungen sowie Folgekosten tragen, die mit „Ja“ gestimmt haben.
  2. Eine Kostentragung erfolgt durch alle Eigentümer nur dann, wenn 2/3 der abgegebenen Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile (MEA) den Beschluss befürworten oder sich die Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.

Alle aktuellen Gesetzestexte könne Sie u.a. unter www.gesetze-im-internet.de nachlesen.